Die Diagnose Krebs wird gestellt, wenn sie durch eine feingewebliche Untersuchung von Tumormaterial abgesichert ist. Das wird erreicht z.B. durch Operation (Tumor oder Lymphknotenentnahme), Feinnadel- oder Stanzbiopsie oder auch durch eine Knochenmarkuntersuchung. Daher ist das Gutachten des Pathologen unverzichtbar. Der Ausbreitungsgrad der Erkrankung wird dann durch bildgebende und nuclearmedizinische Verfahren festgestellt (u.a. Computertomographie, Kernspintomographie, PET- bzw. PET-CT und Knochenszintgraphie).
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