Familiärer Brustkrebs: Wann ist BRCA Gentest eine Kassenleistung?

26.06.2013

Der Fall Angelina Jolie hat nicht nur Schlagzeilen gemacht, sondern auch Ängste geschürt. Viele Frauen befürchten, ebenfalls Trägerin des vererbten Brustkrebsgens zu sein und dies weiter vererben zu können. Experten weisen jedoch darauf hin, dass höchstens fünf bis zehn von hundert Brustkrebspatientinnen zu der Risikogruppe gehören.

Sie stammen in der Regel aus Familien, in denen mehrere Frauen an Brustkrebs erkrankt sind, mindestens eine davon vor dem 51. Lebensjahr. Wichtig ist dabei, dass die gehäuften Brustkrebserkrankungen sowohl in der Familie der Mutter als auch in der des Vaters aufgetreten sind. Wenn dies der Fall ist, kann es ratsam sein, eine von bundesweit 15 Beratungsstellen aufzusuchen, in denen man sich auf den sogenannten familiären Brustkrebs spezialisiert hat (eine Liste mit den Adressen findet sich unter http://www.krebshilfe.de/brustkrebszentren.html). Diese Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten für den Gentest übernehmen, mit dem anhand einer Blutprobe das individuelle Brustkrebsrisiko festgestellt werden kann. Hierbei wird gezielt nach einer BRCA-Genmutationen gesucht.